Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen, müssen Sie sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Es gibt verschiedene Klauseln, mit denen Sie vertraut sein müssen, wie z. B. die Mehrfachlistungsklausel, die Ablaufklausel und die Exklusivvereinbarung zwischen Agentur und Käufer. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten. Besuchen Sie immobilien ohne makler.
Mehrfachlistungsklausel
Der Multiple Listing Service (MLS) bietet eine Datenbank mit verfügbaren Immobilien und Maklern, die Mitglieder sind. Diese werden als Teilnehmer bezeichnet. Die MLS hat auch Regeln und Vorschriften.
Der Listungsinhaber kann verlangen, dass Angebote nicht veröffentlicht werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Marketingbemühungen eines Maklers innerhalb weniger Tage nach dem Ablaufdatum der Auflistung zu einem vollen Preisangebot führen. Alternativ kann ein Verkäufer eine Verzögerung bei der Präsentation der Immobilie verlangen. Dies wird als „wesentliche Änderung“ bezeichnet und kann sich auf den Wert der aufgeführten Immobilie auswirken.
Die MLS-Regeln und -Vorschriften erwähnen den „Teilnehmer“, der als Makler oder andere Person definiert ist, deren Name auf der Auflistung erscheint. Der Teilnehmer kann auch eine Einzelperson oder Firma sein, jedoch kein Abschlusssekretär. Tatsächlich kann eine Person, die eine nicht verkaufsbezogene Funktion ausübt, wie z. B. eine Abschlusssekretärin, von der aktiven Ausübung von Immobilien ausgeschlossen werden.
Der Listungsinhaber muss sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine MLS-Listung erfüllt sind. Dazu gehören die Einbeziehung aktueller Informationen und genauer Daten.
Exklusiv-Agentur-Käufer-Agenturvertrag
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, haben Sie die Möglichkeit, einen Makler zu beauftragen und eine Firma zu beauftragen, die Sie vertritt. Sie können aber auch selbst nach einer Wohnung suchen.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Immobilienmakler zu beauftragen, sollten Sie den Unterschied zwischen einem exklusiven Käufervermittlungsvertrag und einem nicht-exklusiven Käufervermittlungsvertrag verstehen. Beide beinhalten die Unterzeichnung eines Dokuments, das alle Bedingungen Ihres Vertrags hervorhebt.
Eine nicht-exklusive Agenturvereinbarung für Käufer erlaubt es dem Käufer, so viele Agenturen zu verwenden, wie er möchte. Diejenigen, die sich für diese Art von Vereinbarung entscheiden, müssen dem Makler keine Provision zahlen, solange die Immobilie durch die Bemühungen des Maklers verkauft wird.
Eine exklusive Käuferagentur-Vereinbarung hingegen macht den Makler zum einzigen Agenten, der den Käufer vertritt. Die Hauptaufgabe des Maklers besteht darin, einen Käufer zu finden und die besten Konditionen für den Kunden auszuhandeln. Dies ist eine Geschäftspraxis, die sich bei Verbraucherschützern durchgesetzt hat.
Rechtlicher Weg zum Verkauf von Immobilien ohne Makler
Wer Immobilien ohne Makler verkaufen möchte, muss die rechtliche Vorgehensweise kennen. Dies liegt daran, dass es Ihnen hilft, Ihr Vermögen zu schützen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel einen Anwalt beauftragen. Sie können auch die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ist es jedoch wichtig, dass Sie sicherstellen, dass der Maklervertrag abgelaufen ist. Auf diese Weise können Sie Ihre Provision verdienen.
Eine andere Methode, die Sie verwenden können, besteht darin, einen Assistenten einzustellen, der Sie bei der Transaktion unterstützt. Dadurch können Sie Geld sparen. Abgesehen davon können Sie sich vom Makler auch bei der Vermarktung der Immobilie beraten lassen. Einige Makler empfehlen die Verwendung eines Inventars. Ein Inventar ist eine Liste von Immobilien, die Sie verkaufen können. Es kann eine Eigentumswohnung, Büroräume, Hotels, Geschäfte, Restaurants oder sogar ein ganzes Geschäftsgebäude umfassen.